Hinweise zur Briefwahl


Das Retourkuvert muss spätestens am 13.10.2023 im Pfarrbüro eingelangt sein.

 

    • Kreuzen Sie maximal 30 Kandidat:innen an. Schreiben Sie bitte außer den Kreuzen nichts auf den Stimmzettel. Das könnte seine Gültigkeit beeinträchtigen. Ihr Wille muss klar erkennbar sein und es sollte keinen Hinweis auf Sie geben. Denn gemäß §1 (5) der WahlO sind Stimmzettel, die die Absicht des Wählers oder der Wählerin nicht eindeutig erkennen lassen, ungültig, ebenso unterfertigte oder sonst gekennzeichnete.
       
    • Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das unbeschriftete kleinere (C6) Kuvert und lassen Sie es unverschlossen. D.h. stecken Sie die Lasche nur nach innen und kleben Sie das Kuvert bitte nicht zu.
       
    • Bringen Sie auch auf diesem Kuvert keinerlei Vermerke an. Ihre Stimme könnte damit ungültig werden.
       
    • Stecken Sie das unbeschriftete und unverschlossene Kuvert mit dem Stimmzettel in das größere (C5/C6) beschriftete Retourkuvert.
       
    • Schreiben Sie Ihren vollständigen Absender (Vor- und Familienname und vollständige Adresse) auf die Rückseite des Retourkuverts. Ohne vollständigen Absender ist Ihre Stimme ebenfalls ungültig!
       
    • Bitte nicht mehrere Stimmkuverts in ein Retourkuvert geben. Diese Stimmen wären alle ungültig!