Gemeindeleitung
Die Gemeindeleitung setzt sich aus zwei Gremien zusammen:
Alle Gemeindeglieder haben aktives und passives Wahlrecht, das in der Kirchenverfassung geregelt ist. Sie wählen aus einer Liste von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Periode von 6 Jahren
die Gemeindevertretung
Die gewählten Gemeindevertreter:innen wählen aus ihrem Kreis
das Presbyterium (= Leitungsgremium)
Das Presbyterium seinerseits einen Kurator/eine Kuratorin, der/die laut Kirchenrecht zusammen mit der Pfarrerin/dem Pfarrer die Gemeinde „in allen Angelegenheiten, die nicht dem Presbyterium vorbehalten sind“ nach außen vertritt.
Pfarrerinnen bzw. Pfarrer sind von "Amts wegen" Mitglied in beiden Gremien.